Das Kirchenrecht ist eine Rechtsmaterie, für die es österreichweit nur wenige Kanzleien mit ausgewiesener Expertise und Praxis gibt. Wir sind stolz, dass wir dank langjähriger Kooperationen und einschlägiger akademischer Zusatz-Qualifikationen in diesem Bereich unsere Erfahrung einbringen können.
Wir bieten unsere Unterstützung sowohl in der Vertretung kirchlicher Einrichtungen, Organisationen und Unternehmungen an, als auch im weiten Feld der Rechtsgeschäfte der Katholischen Kirche sowie von Klöstern und Ordensgemeinschaften.
Mit dem Fachbuch „Kirche & Vermögen“ hat Dr. Michael Pacher 2021 eine in Fachkreisen vielbeachtete Aufarbeitung des Katholischen Vermögensrechts am Beispiel des Bischöflichen Mensalguts „mensa episcopalis“ publiziert.
Selbstverständlich stehen wir unseren Klienten auch bei Verfahren betreffend die Ehenichtigkeit beratend zur Seite.