Immobilienrecht

Immobilien sind eines der breitesten Rechtsgebiete – von der Mietwohnung bis zur Industrieanlage. Hier geht es um Kauf, Miete oder Pacht sowie um Risikoabwägung und Finanzierung. Führende Steuerberater und Immobilienmakler sind unsere Kooperationspartner.

Nicht nur der Erwerb einer Immobilie ist eine Rechtsmaterie, bereits ihre Errichtung geht mit vielen komplexen Fragestellungen einher. Bestehen Servitute (Dienstbarkeiten wie zum Beispiel ein ersessenes Wegerecht) oder könnten sich gar unter dem Grundstück „böse Überraschungen“ wie Kanalrohre oder Ortswasserleitungen verbergen? Aufgrund unserer langjährigen einschlägigen Erfahrungen mit großen und kleinen Immobilien-Transaktionen kennen wir sowohl mögliche Fallstricke und Konfliktpotenziale als auch die vertraglichen Sicherheitsvorkehrungen für Käufer und Verkäufer.

Eine Kernkompetenz unserer Kanzlei ist die so genannte „Bauträgerabwicklung“, also der Verkauf bzw. Erwerb von Immobilien VOR deren Errichtung. Hier fungieren wir als Treuhänder für beide Vertragsparteien und wickeln sämtliche für das Vorhaben nötigen Finanztransaktionen über unsere Treuhandkonten ab – zur Absicherung aller Beteiligten.

Wir begleiten auch die Entwicklung von Liegenschaften. Unsere Unterstützung reicht von der Beantragung von Änderungen in der Flächenwidmung über die Aufschließung von Grundstücken bis zur Vertretung von Bauwerbern bei örtlichen Bauverhandlungen.

Neben dem  Baurecht sind Nachbarschaftsrecht, Maklerhaftung und Mietrecht häufige Tätigkeitsfelder unserer Kanzlei.