Das rechtliche Fundament, auf dem unternehmerische Tätigkeiten aufbauen, will wohl durchdacht und klug geplant sein. Deshalb erarbeiten wir gemeinsam mit den Gründern maßgeschneiderte Gesellschaftsverträge, die eine reibungslose Abwicklung späterer Anteilsübertragungen sicherstellen.
Die Gründungsstatistik beweist es Jahr für Jahr aufs Neue: Immer mehr Menschen zieht es in die Selbstständigkeit. Viele Startups beginnen als Ein-Personen-Unternehmen und entwickeln sich alsbald zum Arbeitgeberbetrieb, andere starten gleich als Team mit mehreren Partnern. Wie auch immer – sobald ein Unternehmen mehr als nur einen Eigentümer hat, braucht es klare Regeln für strategische und kaufmännische Entscheidungen.
Als Wirtschaftskanzlei wissen wir leider nur zu gut, dass die gemeinsame Begeisterung der Gründungsphase binnen weniger Jahre in erbitterte rechtliche Auseinandersetzungen umschlagen kann – sofern nicht mit klugen Veinbarungen für den „Fall der Fälle“ vorgebaut wurde. Zum Streit – im schlimmsten Fall vor Gericht – kommt es nämlich nicht nur, wenn es darum geht, angehäufte Gewinne „gerecht“ zu verteilen, sondern viel öfter, wenn es nicht so gelaufen ist wie erhofft und plötzlich existenzgefährdende Fragen der persönlichen Haftung im Raum stehen.
Ob Neugründung oder Betriebsübernahme – unsere Devise lautet: Die kluge Frau bzw. der kluge Mann baut vor. Auch wenn es beim gemeinsamen Start seltsam anmutet, sich über Worst-Case-Szenarien wie Firmenauflösungen, Austiegsszenarien oder Anteilsabtretungen Gedanken zu machen – sich über diese und ähnliche Themen „drüber zu schwindeln“, kann am Ende des Tages alle Beteiligten teuer zu stehen kommen. Das möchten wir mit unserer Beratung verhindern.