Mag. Maria Friedrich ist spezialisiert auf die Bereiche des Immobilienvertragsrechtes und Bauträgervertragsrechtes. Sie betreut die Abwicklung von Liegenschaftstransaktionen (insbesondere Kaufverträge, Tauschverträge, Schenkungs- und Übergabeverträge). Aufgrund ihrer langjährigen Expertise wird sie regelmäßig zur Treuhänderin und Vertragserrichterin für Bauträgerprojekte bestellt.
Darüber hinaus berät und vertritt sie in miet- und wohnrechtlichen Angelegenheiten.
Ein weiterer Praxisschwerpunkt liegt im Immaterialgüterrecht, insbesondere im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht sowie im Recht des Persönlichkeitsschutzes.
Sie spricht Deutsch und Englisch.